Bekanntmachungen Bauleitplanung

Bekanntmachung Bauleitpläne § 4a Abs. 4 BauGB


Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachungen in Bauleitplanverfahren nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet einzustellen. Aktuelle Verfahren finden Sie hier.


Bauleitplanung der Stadt Kirtorf, Stadtteil Ober-Gleen

 

Entwicklungssatzung im Bereich „Am Rasengarten“ gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr.2 BauGB

 

 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie Einleitung der Beteiligung gemäß § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB

 

(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirtorf hat am 19.12.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung der Entwicklungssatzung „Am Rasengarten“ gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr.2 BauGB im Stadtteil Ober-Gleen beschlossen.

 

(2) Geplant sind die Abgrenzung und Festlegung des bebauten Ortsteils im Bereich östlich des Gebäudes Am Rasengarten 7, da die einbezogene Fläche durch die bauliche Nutzung der westlich und nördlich angrenzenden Flächen entsprechend geprägt ist. Ziel ist die kleinflächige Erweiterung des Siedlungsbereiches für eine lw. Halle/Stall und Wohngebäude, da dieser Bereich bereits über die Straße Am Rasengarten erschlossen ist. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich als geplante gemischte Baufläche dar. Der Ortsrand erfährt in diesem Bereich eine kleinflächige sinnvolle städtebauliche Ergänzung (Abrundung). Zur Ausweisung gelangt ein Dörfliches Wohngebiet i.S.d. § 5a BauNVO.

 

(3) Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Betroffen sind in der Gemarkung Ober-Gleen, in der Flur 1, die Flurstück 193/1tlw., 302/1tlw. sowie 300/4tlw..

 

(4) Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

(5) Gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Hs. 2 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Hs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.

 

(6) Gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Das beschleunigte Verfahren ist auch zulässig, da durch den Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet wird, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt.

 

(7) In Ausführung des § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) können die Planunterlagen der Entwicklungssatzung (Plankarte und Begründung) in der Zeit vom

 

16.03.2026 – 17.04.2026 einschließlich

 

im Internet unter der Adresse https://www.stadt-kirtorf.de/ unter der Rubrik bekanntmachung-bauleitplanung und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen und heruntergeladen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr.4 BauGB eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Kirtorf, Neustädter Straße 10-12, Zimmer 1, 36320 Kirtorf, Hauptamt, Zimmer 2. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.

 

(8) Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Planung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens nach BauGB beauftragt.

 

(9) Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.


Bekanntmachungsvermerk:

Der vorstehende Beschluss wurde am 11.03.2026 auf der Homepage der Stadt Kirtorf (www.stadt-kirtorf.de/bekanntmachungen) öffentlich bekannt gemacht.

 

Kirtorf, den 11.03.2026

Der Magistrat der Stadt Kirtorf

 

 

 

Christoph Lück

Bürgermeister

 


Karte Bauleitpl. Ober-Gleen, Am Rasengarten

Amtliche Bekanntmachung 08.05.2024


Bauleitplanung der Stadt Kirtorf, ST Lehrbach

 

Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaik Eichstück“, Gemarkung Lehrbach

sowie Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich im Parallelverfahren

 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit 17.05.2024 bis einschließlich 18.06.2024

 

I Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirtorf hat am 25.04.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaik Eichstück“, Gemarkung Lehrbach und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für diesen Bereich beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.


II Räumlicher Geltungsbereich

Der geplante, ca. 12,5 ha große Geltungsbereich nördlich des Stadtteils Lehrbach umfasst eine südliche Teilfläche von Flurstück. 35/1 in der Flur 2 der Gemarkung Lehrbach. Der Geltungsbereich ist der angehängten Übersichtskarte zu entnehmen.


III Anlass und Ziel

Die Stadt Kirtorf beabsichtigt mittels der Aufstellung eines Bebauungsplans, einem privaten Vorhabenträger im Rahmen der Energiewende nördlich des Stadtteils Lehrbach auf einer bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche die Nutzung mit einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu ermöglichen. Mit der Errichtung und dem Betrieb der Freiflächen-Photovoltaikanlage soll eine nachhaltige Entwicklung, die die wirtschaftlichen, umweltspezifischen und vor allem die klimaverändernden Anforderungen miteinander in Einklang bringt, gewährleistet werden (vgl. § 1 Abs. 5 BauGB). Das Planziel gilt entsprechen auch für die Änderung des Flächennutzungsplanes, welche im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt wird.


IV Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirtorf hat in ihrer Sitzung am 25.04.2024 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaik Eichstück“, Gemarkung Lehrbach sowie die Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich im Parallelverfahren beschlossen.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) werden der Planvorentwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung, jeweils einschließlich Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom 17.05.2024 bis einschließlich 18.06.2024 im Internet auf der Homepage der Stadt Kirtorf unter https://www.stadt-kirtorf.de/bekanntmachung-bauleitplanung veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Kirtorf, Neustädter Straße 10-12, 36320 Kirtorf, Hauptamt, Zimmer 2, während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse planung@buero-rupp.de möglich.

Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.


V Hinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten übertragen wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Stadt Kirtorf unter https://www.stadt-kirtorf.de/bekanntmachung öffentlich bekannt gemacht wird.

 

Bauleitplanung der Stadt Kirtorf

Hier: Geltungsbereich Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaik Eichstück“, Gemarkung Lehrbach

Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.


Übersichtsplan genordet, ohne Maßstab







Amtliche Bekanntmachung


Bauleitplanung der Stadt Kirtorf, Kernstadt


Bebauungsplan „Gemündener Straße - Kreuzscheidweg“ und „Auf dem Wieshof“ – 2. Änderung und Erweiterung sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich


Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB


(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirtorf hat am 29.02.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB (Baugesetzbuch) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gemündener Straße - Kreuzscheidweg“ und „Auf dem Wieshof“ – 2. Änderung und Erweiterung in der Kernstadt sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.


(2) Der räumliche Geltungsbereich liegt am südöstlichen Siedlungsrand der Kernstadt, westlich und östlich der Gemündener Straße (L 3071). Er erfasst die Flurstücke 17-20, 23/1, 58tlw., 62tlw. und 74tlw. in der Flur 5 sowie die Flurstücke 93tlw., 96tlw., 102-104, 115, 322/2tlw, 333tlw., 334, 335 und 373/1tlw. in der Flur 2, alle Gemarkung Kirtorf. Der Geltungsbereich ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen.


(3) Planziel ist für den östlichen Teilbereich die Erweiterung der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Senioreneinrichtung/ Betreutes Wohnen. Der Bedarf an weiteren Seniorenwohnungen ist gegeben, so dass die bestehende Einrichtung erweitert werden soll. Gleichzeitig wird die bestehende Bebauung erfasst und das bisher ausgewiesene Baufenster angepasst. Planziel im westlichen Teilbereich ist die Schaffung von Bauplätzen, insbesondere von Wohnbauplätzen. Im Anschluss an die bestehende Siedlungsstruktur werden hier ein Dörfliches Wohngebiet i.S.d. § 5a BauNVO sowie ein Allgemeines Wohngebiet i.S.d. § 4 BauNVO ausgewiesen.

Die Planziele gelten auch für die Änderung des Flächennutzungsplanes, welche im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt wird.


(4) Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.


(5) Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB (Baugesetzbuch) und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.


(6) Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) werden der Planvorentwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung, jeweils einschließlich Begründung, sowie der Umweltbericht in der Zeit vom


25.03.2024 – 30.04.2024 einschließlich


im Internet auf der Homepage der Stadt unter https://www.stadt-kirtorf.de/bekanntmachung-bauleitplanung veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Kirtorf, Neustädter Straße 10-12, 36320 Kirtorf, Hauptamt, Zimmer 2, während der allg. Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.


(7) Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.