Reduzierte Umsatzsteuersätze in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020
Kirtorf, 10.07.2020
Für diejenigen Leistungen der Stadt Kirtorf, für die ein Entgelt einschließlich der
gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen ist, ändern sich für die Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 die Entgelte.
Das bedeutet für die Wasserlieferungen eine geänderte Wassergebühr von 2,41 Euro brutto auf 2,36 Euro brutto je Kubikmeter. Voraussetzung ist hierfür aber auch eine formale Satzungsänderung, die
derzeit vorbereitet wird. Die bestehenden satzungsrechtlichen Regelungen werden zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher rückwirkend geändert. Bei Wasserhausanschlusskosten und Wasserbeiträgen
werden die gesetzlichen Umsatzsteuerregelungen auch entsprechend berücksichtigt.
Die Umsatzsteuersenkung wird dann automatisch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.
Da der Ablesezeitraum für die Wasserlieferungen im 2. Halbjahr 2020 endet, unterliegt der gesamte Jahresverbrauch dem dann geltenden Steuersatz von 5 % (unterjährige Eigentumswechsel ausgenommen),
der Verbaucher zahlt somit für das gesamte Jahr 2020 den geminderten Umsatzsteuersatz von 5%, was entsprechend in der Jahresabrechung für 2020 dargestellt wird. Eine Zwischenablesung zum 30.06.2020
ist daher nicht erforderlich.
Andreas Fey, Bürgermeister
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Die Stadt Kirtorf fördert ihr Trinkwasser größtenteils selbst aus Tiefbrunnen und einer Quelle. Fremdbezug erfolgt über die Mittelhessischen
Wasserwerke Gießen.
Die Qualität des Kirtofer Trinkwassers und der Zustand der technischen Anlagen zur Wasserförderung, -aufbereitung und -verteilung wird von einem Institut für Gewässerschutz und dem Amt für
Gesundheit laufend amtlich auf der Grundlage der Trinkwasserverordnung kontrolliert.
Bei der Stadtverwaltung Kirtorf können Sie sich über die Qualität Trinkwassers informieren, Antworten und Hinweise zu Ihren Fragen bekommen und Ansprechpartner finden.
Den aktuellen Härtegrad Ihres Trinkwassers können Sie mit folgendem Link erfahren:
Wasserhärtegrade in den einzelnen Stadtteilen hier
Neubewertung von Chrom im Grundwasser - Kirtorf, 23.07.2014
Die Stadt Kirtorf hat sich an dem Sondermessprogramm des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie beteiligt. Dabei wurde im Zuge des HLUG Messprogrammes Chrom - VI eine Rohwasserprobe vom Tiefbrunnen Wahlen entnommen.
Ergebnis:
Umsatzsteuerermäßigung ab 01.07.2020:
1. Die laufende Wasserbenutzungsgebühr beträgt je
Kubikmeter Frischwasser 2,36 € inkl. 5% Mwst.
2. die Zählermiete beträgt je Monat 0,95 € inkl. 5 % Mwst.
Der Grundpreis stellt das Entgelt für die Bereitstellung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage dar.
Er wird für jeden Grundstücksanschluss erhoben und beträgt ab 01.01.2013 je Anschluss der nachstehenden Wasserzähler
QN 2,5 4,00 € pro Monat,
QN 6 8,00 € pro Monat
QN 10 18,00 € pro Monat
zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Wassermeister
Herr Fröhlich
Tel.: 06635/412
Mobil: 0171-5356472
Verwaltung
Herr Schindler
Tel.: 06635/1823