Zweck des Eigenbetriebes ist es, die Versorgung mit Trink- und Betriebswasser im Stadtgebiet sicherzustellen, den Badebetrieb in der öffentlichen Einrichtung sicherzustellen, die städtischen Wohnungen zu verwalten, neuen Wohnraum zu schaffen und den Wohnungsbau in der Stadt zu fördern, durch regenerative Maßnahmen Energie zu gewinnen und die Abwasserbeseitigung sicherzustellen. Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernde und ihn wirtschaftlich berührende Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben.
Der Eigenbetrieb führt die Bezeichnung Stadtwerke Kirtorf.
Der Eigenbetrieb hat folgende Aufgaben wahrzunehmen:
Wasserversorgung:
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Satzungs- und Gebührenhoheit für die Wasserversorgung |
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Versorgung des Stadtgebiets Kirtorf mit Trink- und Betriebswasser |
Wohnungsbau:
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Verwaltung städtischer Wohnungen |
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Schaffung neuen Wohnraums |
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Förderung des Wohnungsbaus im Stadtgebiet |
Schwimmbadbetrieb:
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Sicherstellung des Badebetriebs. |
Regenerative Energien:
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Energiegewinnung durch regenerative Maßnahmen |
Abwasserbeseitigung:
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Satzungs- und Gebührenhoheit für die Abwasserentsorgung |
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Entsorgung des Abwassers im Stadtgebiet Kirtorf |
IIn Erfüllung der übertragenen Pflichten betreibt der Eigenbetrieb in den genannten Bereichen die hierzu notwendigen Anlagen als öffentliche Einrichtung. Er bestimmt Art und Umfang dieser Anlagen sowie den Zeitpunkt ihrer Schaffung, Erneuerung und Erweiterung und den Bau und die Unterhaltung von zukünftigen Anlagen.