Ortsgerichtsbezirk 1
OV Ulrich Künz |
Am Mühlbusch 9 |
Kirtorf |
06635/780810 |
Karl Caspar |
Deichhof |
Heimertshausen |
06635/336 |
Helmut Strempel |
Jahnstr. 6 |
Kirtorf |
06635/889 |
Helmut Peter |
Borngasse 24 |
Ober-Gleen |
06635/280 |
Herbert Jungwirth |
Am Mühlberg 8 |
Lehrbach |
06635/239 |
Ortsgerichtsbezirk 2
OV Dieter Wössner |
Langgasse 2 |
Arnshain |
06692/8557 |
Helmut Geisel |
Neustädter Weg 31 |
Wahlen |
06692/6781 |
Gerhard Immel |
Kirtorfer Weg 7 |
Gleimenhain |
06692/20000 |
Werner Schmitt |
Kasseler Str. 14 |
Arnshain |
06692/5951 |
Sören Stumpf |
Neustädter Weg 3 |
Wahlen |
06692/9137727 |
Ortsgerichte sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten. Mehr als 900 Ortsgerichte in Hessen helfen Bürgern, Behörden und Gerichten schnell und kostengünstig bei der Bewältigung vieler Problemsituationen. In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht.
Auskünfte über Anschriften und Dienstzeiten des zuständigen Ortsgerichts erteilen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen oder die Amtsgerichte.
Rechtsgrundlage der Ortsgerichte ist das Ortsgerichtsgesetz vom 6.Juli 1952 (GVBl. S. 124)
Jedes Ortsgericht hat mindestens fünf Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde von dem Vorstand des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden.
In Ausübung ihres öffentlichen Amtes sind sie u.a. mit folgenden Aufgaben betraut:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
- Sicherung von Nachlässen;
- Aufstellung von Nachlassinventaren;
- Erteilung von Sterbefallsanzeigen;
- Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen
auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;
- Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.
Für die Amtshandlung des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen vom 17. Oktober 1980 (GVBl. I S. 406) erhoben. Zur Zeit beträgt die Gebühr
- für eine Unterschriftsbeglaubigung 5,00 €,
- für die Erteilung einer Sterbefallsanzeige 5,00 € und
- für die Sicherung eines Nachlasses (im Wert von 25.000, -- bis 50.000, -- €) 40,00 €