Ortsgerichtsbezirk 1

 

OV Ulrich Künz

Am Mühlbusch 9

Kirtorf

06635/780810

Karl Caspar

Deichhof

Heimertshausen

06635/336

Helmut Strempel

Jahnstr. 6

Kirtorf

06635/889

Helmut Peter

Borngasse 24

Ober-Gleen

06635/280

Herbert Jungwirth

Am Mühlberg 8

Lehrbach

06635/239

 

Ortsgerichtsbezirk 2

 

OV Dieter Wössner

Langgasse 2

Arnshain

06692/8557

Helmut Geisel

Neustädter Weg 31

Wahlen

06692/6781

Gerhard Immel

Kirtorfer Weg 7

Gleimenhain

06692/20000

Werner Schmitt

Kasseler Str. 14

Arnshain

06692/5951

Sören Stumpf

Neustädter Weg 3

Wahlen

06692/9137727

 

Ortsgerichte sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten. Mehr als 900 Ortsgerichte in Hessen helfen Bürgern, Behörden und Gerichten schnell und kostengünstig bei der Bewältigung vieler Problemsituationen. In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht.

Auskünfte über Anschriften und Dienstzeiten des zuständigen Ortsgerichts erteilen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen oder die Amtsgerichte.

Rechtsgrundlage der Ortsgerichte ist das Ortsgerichtsgesetz vom 6.Juli 1952 (GVBl. S. 124)   

Jedes Ortsgericht hat mindestens fünf Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde von dem Vorstand des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden.

 

In Ausübung ihres öffentlichen Amtes sind sie u.a. mit folgenden Aufgaben betraut:

- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;

- Sicherung von Nachlässen;

- Aufstellung von Nachlassinventaren;

- Erteilung von Sterbefallsanzeigen;

- Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen
  auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;

- Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.


Für die Amtshandlung des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte   im Lande Hessen vom 17. Oktober 1980 (GVBl. I S. 406) erhoben. Zur Zeit beträgt die Gebühr

- für eine Unterschriftsbeglaubigung 5,00 €,

- für die Erteilung einer Sterbefallsanzeige 5,00 € und

- für die Sicherung eines Nachlasses (im Wert von 25.000, -- bis 50.000, -- €) 40,00 €

Nächster Markt am

13.05.2023

von 10.00 -14.00 Uhr auf dem oberen Marktplatz

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Neustädter Str. 10-12
36320 Kirtorf

Telefon: +49 6635 180

Telefax: +49 6635 1815

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Öffnungszeiten Stadtverwaltung

Montag: 09.00 - 12.00 Uhr + 13.00 -18.00 Uhr

Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch: 09.00 - 12.00

Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 07.00 - 12.00 Uhr

 

 

KFZ-Zulassung nur nach telef.  Terminvereinbarung unter 06635-1825 und 1826.

 

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