Die Landesregierung hat am 18. Mai 2020 beschlossen die allgemeinen Kommunalwahlen am 14. März 2021 durchführen zu lassen. Der Wahltag wird durch eine Verordnung bestimmt, die am 6. Juni 2020 in Kraft getreten ist.
Aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 7. Mai 2020 (GVBL. S. 318) werden gemeinsam mit den allgemeinen Kommunalwahlen an diesem Tag auch die Ausländerbeiratswahlen stattfinden.
Hier finden Sie die notwendigen Vordrucke für Parteien und Wählergruppen für die Einreichung von Wahlvorschlägen. Bitte beachten Sie, dass die Vordrucke nur ausgefüllt werden dürfen; inhaltliche Veränderungen machen das Formular ungültig.
Das Vordruckmuster KW-Nr. 7 "Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift" erhalten Sie für die Gemeinde-, Orts- und Ausländerbeiratswahlen beim Gemeindewahlleiter der Kommune und für die Kreiswahlen beim Kreiswahlleiter der Kreises.