Als Abwasser ist definiert: das durch Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser, das auf bebauten oder künstlich befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser, sonstiges Wasser,
welches zusammen mit Schmutz- oder Niederschlagswasser in sogenannten Abwasseranlagen abfließt.
Jedes Grundstück, auf dem Abwasser anfällt, muss geordnet entwässert werden. In der Regel erfolgt die Schmutzwasserentwässerung durch Anschluss an die öffentliche Kanalisationsanlage.
Niederschlagswasser wird zunehmend versickert oder als Brauchwasser verwertet.
Abfälle, wie Essensreste, Zigarettenkippen und Hygieneartikel dürfen nicht über die Toilette entsorgt werden. Solche Stoffe führen in den Abwasserreinigungsanlagen zu Verstopfungen bzw. zu
problematischen Belastungen. Chemikalien und alte Arzneimittel gehören in die Schadstoffsammlung.
Das in den Abwasserleitungen transportierte Abwasser gelangt in die von Abwasserverbänden unterhaltenen Kläranlagen.
Angeschlossene Ortsteile:
Kläranlage Lehrbach:
Kirtorf, Heimertshausen, Lehrbach und Ober-Gleen
Kläranlage Gleimenhain:
Gleimenhain
Kläranlage Wahlen:
Wahlen
Kläranlage Bernsburg:
Arnshain u.a.
Kanalbenutzungsgebühren
bei Abnahme des Abwassers mit Fäkalien 6,66 €
pro Kubikmeter Abwassermenge
Der Grundpreis stellt das Entgelt für die Bereitstellung der öffentlichen Abwasserentsorgungsanlage dar.
Er wird für jeden Grundstücksanschluss erhoben und beträgt ab 01.01.2022 je Anschluss der nachstehenden Wasserzähler
QN 2,5 3,00 € pro Monat,
QN 6 9,00 € pro Monat
QN 10 18,00 € pro Monat
ohne Mehrwertsteuer
Bauhof
Herr Fröhlich
Tel.: 06635/412
Mobil: 0171-5356472
Verwaltung
Herr Schindler
Tel.: 06635/1823