Abwasserbeseitigung

Als Abwasser ist definiert: das durch Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser, das auf bebauten oder künstlich befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser, sonstiges Wasser, welches zusammen mit Schmutz- oder Niederschlagswasser in sogenannten Abwasseranlagen abfließt.

Jedes Grundstück, auf dem Abwasser anfällt, muss geordnet entwässert werden. In der Regel erfolgt die Schmutzwasserentwässerung durch Anschluss an die öffentliche Kanalisationsanlage. Niederschlagswasser wird zunehmend versickert oder als Brauchwasser verwertet.

Abfälle, wie Essensreste, Zigarettenkippen und Hygieneartikel dürfen nicht über die Toilette entsorgt werden. Solche Stoffe führen in den Abwasserreinigungsanlagen zu Verstopfungen bzw. zu problematischen Belastungen. Chemikalien und alte Arzneimittel gehören in die Schadstoffsammlung.

 

Das in den Abwasserleitungen transportierte Abwasser gelangt in die von  Abwasserverbänden unterhaltenen Kläranlagen.

 

Angeschlossene Ortsteile:

 

Kläranlage Lehrbach:

Kirtorf, Heimertshausen, Lehrbach und Ober-Gleen

 

Kläranlage Gleimenhain:

Gleimenhain

 

Kläranlage Wahlen:

Wahlen

 

Kläranlage Bernsburg:

Arnshain u.a.

Aktueller Gebührensatz 2022

Kanalbenutzungsgebühren
bei Abnahme des Abwassers mit Fäkalien 6,66 €
pro Kubikmeter Abwassermenge

 

 

Der Grundpreis stellt das Entgelt für die Be­reitstellung der öffentlichen Abwasserentsorgungsanlage dar.

Er wird für jeden Grund­stücksanschluss  erhoben und beträgt ab 01.01.2022 je An­schluss der nachstehenden Wasserzähler

QN 2,5              3,00 € pro Monat, 

QN 6                 9,00 € pro Monat   

QN 10            18,00 €  pro Monat  

ohne Mehrwertsteuer




Ansprechpartner

Bauhof

Herr Fröhlich

Tel.: 06635/412

Mobil: 0171-5356472

 

Verwaltung

Herr Schindler

Tel.: 06635/1823

Nächster Markt am

13.05.2023

von 10.00 -14.00 Uhr auf dem oberen Marktplatz

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Neustädter Str. 10-12
36320 Kirtorf

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Öffnungszeiten Stadtverwaltung

Montag: 09.00 - 12.00 Uhr + 13.00 -18.00 Uhr

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Mittwoch: 09.00 - 12.00

Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 07.00 - 12.00 Uhr

 

 

KFZ-Zulassung nur nach telef.  Terminvereinbarung unter 06635-1825 und 1826.

 

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