Auszug aus der Gebührenordnung
III.
Gebuhrenordnung
14. Gebuehren- und
Kostenerstattungspflicht
14.1 Gemeindeeigene
Veranstaltungen sowie Vorstandssitzungen,
Jahreshauptversammlungen und nichtkommerzielle
Veranstaltungen von Kirtorfer Vereinen sind
gebuehrenfrei.
14.2 Bei Familienfeiern
wird der Tag zur Vorbereitung nicht berechnet, sofern er nicht den Charakter einer Vorfeier (z.B.: Polterabend) hat.
14.3 Gebuehren- bzw.
kostenerstattungspflichtig sind die stadtischen
Gemeinschaftseinrichtungen fur private- und kommerzielle
Veranstaltungen aller Art.
14.4 Die Benutzungsgebuhr
setzt sich aus folgenden Teilgebuehren zusammen:
a.) Grundgebuehr fuer die Benutzung der stadtischen
Gemeinschaftseinrichtungen, Verbrauchsabhangige
Gebuehren wie Wasser, Strom, Telefon und Geschirrbenutzung, soweit diese gesondert erfasst werden.
14.5 Reinigungskosten (falls
erforderlich) werden nach Aufwand berechnet.
14.5 Eine geforderte
Kaution ist spaetestens 1 Tag vor der Veranstaltung in der Stadtverwaltung, bei dem jeweiligen Ortsvorsteher zu entrichten, oder muss per Bankueberweisung auf eines der Stadtkonten eingegangen sein.
Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die fur die
Benutzung der stadtischen Gemeinschaftseinrichtungen erhobenen Gebuehren nicht die Kosten einer Gestattung beinhalten.
Sachschaden (z.B. zerbrochenes Geschirr, Beschaedigungen am
Mobiliar und festen Gegenstaenden) werden
gesondert in Rechnung gestellt.
Es werden folgende Tagessatze
erhoben:
Benutzungsgebührenverzeichnis der Dorfgemeinschaftshäuser |
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Nicht Kirtorfer Nutzer zahlen für die Miete der Räume einen Aufschlag |
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Miete der Räumlichkeiten |
kleiner Raum |
kleiner Raum Auswärtige |
großer Raum |
großer Raum Auswärtige |
Bürgerhaus Kirtorf |
75,00 € |
95,00 € |
95,00 € |
220,00 € |
DGH Arnshain |
75,00 € |
95,00 € |
95,00 € |
220,00 € |
DGH Gleimenhain |
75,00 € |
95,00 € |
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MGR Gleimenhain | 55,00 € | 95,00 € |
95,00 € |
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DGH Heimertshausen |
75,00 € |
95,00 € |
220,00 € |
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DGH Lehrbach |
75,00 € |
95,00 € |
95,00 € |
220,00 € |
DGH Ober-Gleen |
75,00 € |
95,00 € |
95,00 € |
220,00 € |
DGH Wahlen |
75,00 € |
95,00 € |
95,00 € |
220,00 € |
zuzgl. gesetzl.MwSt. |
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Geschirrbenutzung |
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Kaffeegedecke/Person |
0,40 € |
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zuzgl. Gesetzl. MwSt. |
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Essgedecke/Person |
0,70 € |
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zuzgl. Gesetzl. MwSt. |
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Kaution
Der Magistrat behaelt sich vor,
bei privater und kommerzieller Nutzung eine Kaution zu erheben. Eine kommerzielle Nutzung liegt dann vor, wenn bei Veranstaltungen Eintritt erhoben wird und/oder ein finanzieller Gewinn zu erzielen im Vordergrund steht.
Dazu zaehlen z.B.
die kommerzielle Nutzung des BGH, bzw. der
Dorfgemeinschaftshauser von Firmen, Vereinen und
Gruppierungen oder Privatpersonen fur Ausstellungen, Kultur- u. Unterhaltungsabende,
Tanz- oder Musikveranstaltungen u.
a.
Im Einzelfall entscheidet der Magistrat.
Kaution: 300,00
€