Dorfgemeinschaftshäuser in der Stadt Kirtorf

Dorfgemeinschaftshaus Arnshain

Kasseler Straße 27

36320 Kirtorf

 

Vermietung:

Ral Mest
Tel.: 06692 - 918450

 

Dorfgemeinschaftshaus Gleimenhain

Schulweg 2

36320 Kirtorf

u. Mehrgenerationenraum

 

Vermietung:

Erwin Heinbächer
Tel.: 06692-20000

Dorfgemeinschaftshaus Heimertshausen

Zeller Straße 9

36320 Kirtorf

 

Vermietung:

Horst Krick

Tel.: 06635-655 oder 01520-1653558
hkrickhh@googlemail.com

Gleentalhalle Kirtorf

Rabenbornsweg 14

36320 Kirtorf

 

Vermietung:

Stadtverwaltung Kirtorf, Frau Hahn, 
Tel.: 06635-1825

Dorfgemeinschaftshaus Lehrbach

Diebachsweg 2

36320 Kirtorf

 

Vermietung:

Roland Malinovski

Tel.:0176-81427133

 

MGH - Mehrgenerationenhaus Ober-Gleen

Hersfelder Straße 17

36320 Kirtorf

 

Vermietung:

Florian Böttner

Tel.: 0173-8187271

Dorfgemeinschaftshaus Wahlen

Lehrbacher Weg 4

36320 Kirtorf

 

Vermietung:

Sören Stumpf
Tel.: 06692-911677

 Auszug aus der Gebührenordnung

 

III. Gebuhrenordnung
14. Gebuehren- und Kostenerstattungspflicht

 

14.1 Gemeindeeigene Veranstaltungen sowie Vorstandssitzungen,
Jahreshauptversammlungen und nichtkommerzielle Veranstaltungen von Kirtorfer Vereinen sind gebuehrenfrei.

 

14.2 Bei Familienfeiern wird der Tag zur Vorbereitung nicht berechnet, sofern er nicht den Charakter einer Vorfeier (z.B.: Polterabend) hat.
 

14.3 Gebuehren- bzw. kostenerstattungspflichtig sind die stadtischen
Gemeinschaftseinrichtungen fur private- und kommerzielle Veranstaltungen aller Art.

 

14.4 Die Benutzungsgebuhr setzt sich aus folgenden Teilgebuehren zusammen:
a.) Grundgebuehr fuer die Benutzung der stadtischen Gemeinschaftseinrichtungen, Verbrauchsabhangige Gebuehren wie Wasser, Strom, Telefon und Geschirrbenutzung, soweit diese gesondert erfasst werden.

 

14.5 Reinigungskosten (falls erforderlich) werden nach Aufwand berechnet.
 

14.5 Eine geforderte Kaution ist spaetestens 1 Tag vor der Veranstaltung in der Stadtverwaltung, bei dem jeweiligen Ortsvorsteher zu entrichten, oder muss per Bankueberweisung auf eines der Stadtkonten eingegangen sein.
Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die fur die Benutzung der stadtischen Gemeinschaftseinrichtungen erhobenen Gebuehren nicht die Kosten einer Gestattung beinhalten.
Sachschaden (z.B. zerbrochenes Geschirr, Beschaedigungen am Mobiliar und festen Gegenstaenden) werden gesondert in Rechnung gestellt.
Es werden folgende Tagessatze erhoben:


 

Benutzungsgebührenverzeichnis der Dorfgemeinschaftshäuser

Nicht Kirtorfer Nutzer zahlen für die Miete der Räume einen Aufschlag

Miete der Räumlichkeiten

kleiner Raum

kleiner Raum Auswärtige

großer Raum

großer Raum Auswärtige

Bürgerhaus Kirtorf

75,00 €

95,00 €

95,00 €

220,00 €

DGH Arnshain

75,00 €

95,00 €

95,00 €

220,00 €

DGH Gleimenhain

75,00 €

95,00 €

 

 

MGR Gleimenhain 55,00 € 95,00 €

95,00 €

DGH Heimertshausen

75,00 €

95,00 €

220,00 €

DGH Lehrbach

75,00 €

95,00 €

95,00 €

220,00 €

DGH Ober-Gleen

 75,00 €

95,00 €

95,00 €

220,00 €

DGH Wahlen

75,00 €

95,00 €

95,00 €

220,00 €

zuzgl. gesetzl.MwSt.

 

 

Geschirrbenutzung

Kaffeegedecke/Person

0,40 €

 

zuzgl. Gesetzl. MwSt.

Essgedecke/Person

0,70 €

 

zuzgl. Gesetzl. MwSt.

 

 

 

 

 



Kaution
Der Magistrat behaelt sich vor, bei privater und kommerzieller Nutzung eine Kaution zu erheben. Eine kommerzielle Nutzung liegt dann vor, wenn bei Veranstaltungen Eintritt erhoben wird und/oder ein finanzieller Gewinn zu erzielen im Vordergrund steht.

Dazu zaehlen z.B. die kommerzielle Nutzung des BGH, bzw. der Dorfgemeinschaftshauser von Firmen, Vereinen und Gruppierungen oder Privatpersonen fur Ausstellungen, Kultur- u. Unterhaltungsabende,
Tanz- oder Musikveranstaltungen u. a.

 

Im Einzelfall entscheidet der Magistrat.

 

Kaution: 300,00 €
 

 

 

 



Nächster Markt am

13.05.2023

von 10.00 -14.00 Uhr auf dem oberen Marktplatz

Stadtverwaltung Kirtorf
Neustädter Str. 10-12
36320 Kirtorf

Telefon: +49 6635 180

Telefax: +49 6635 1815

E-Mail:  webmaster@stadt-kirtorf.de

info@stadt-kirtorf.de-mail.de

Öffnungszeiten Stadtverwaltung

Montag: 09.00 - 12.00 Uhr + 13.00 -18.00 Uhr

Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch: 09.00 - 12.00

Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 07.00 - 12.00 Uhr

 

 

KFZ-Zulassung nur nach telef.  Terminvereinbarung unter 06635-1825 und 1826.

 

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