Rentenantrag stellen

Antragstellung für gesetzliche Rente ist bei der Stadtverwaltung möglich

Für die Bürgerschaft Kirtorfs besteht die Möglichkeit die gesetzliche Rente (Deutsche Rentenversicherung) bei der Stadtverwaltung zu beantragen.

Dazu muss zunächst ein Termin mit dem Sachbearbeiter (H. Schindler, Tel: 06635-1823) vereinbart werden.

 

Folgende Unterlagen sind grundsätzlich bereit zu halten:

 

  • Personalausweis
  • Rentenauskunft
  • Gesundheitskarte
  • Bankverbindung IBAN
  • Steuer ID
  • Familienstammbuch
  • (bei Hinterbliebenenrenten 1 Sterbeurkunde)
Die Grundrente
Grundrentenzuschlag_Überblick.pdf
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Die Grundrente
Grundrentenzuschlag_Fragen und Antworten[...]
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Die Grundrente
Grundrentenzuschlag_Fallbeispiele.pdf
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Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Hessen
 

Hilfe für die Steuererklärung


FRANKFURT AM MAIN. Immer mehr Rentnerinnen und Rentner sind inzwischen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die ist nötig, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Im Jahr 2022 lag der Freibetrag bei 10.347 Euro für Alleinstehende und bei 20.694 Euro für Verheiratete. 2023 liegt er bei 10.908 Euro beziehungsweise 21.816 Euro.
Die Datenübertragung der steuerrechtlich relevanten Beträge von der Rentenversicherung an das Finanzamt läuft mittlerweile automatisch. Mit Hilfe der kostenlosen „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ können Interessierte jedoch diese Beträge überprüfen beziehungsweise für Steuerberechnungsprogramme nutzen.
Die Bescheinigung kann im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung angefordert werden. Dann wird sie auch in den Folgejahren zwischen Mitte Januar und Ende Februar automatisch zugesandt. Weitere Informationen bietet die kostenfreie Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main betreut rund 2,1 Millionen Versicherte, 580.000 Rentnerinnen und Rentner sowie über 115.000 Arbeitgeber. Sie ist der Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Altersvorsorge und Rehabilitation.
Frankfurt am Main, 12. Januar 2023
Astrid Morchat
Pressesprecherin
Deutsche Rentenversicherung Hessen
Städelstraße 28, 60596 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 60521025
Telefax: (069) 60521036
E-Mail: pressestelle@drv-hessen.de
www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de

Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Hessen
 

Bis 31. Dezember freiwillige Beiträge zahlen und sparen


FRANKFURT AM MAIN. Die meisten Beschäftigten in Deutschland sind automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Aber auch wer nicht pflichtversichert ist, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung vorsorgen und Rentenansprüche erwerben.
Wer beim Mindestbeitrag sparen will, sollte das Geld noch in diesem Jahr einzahlen. Der monatliche Beitrag kann derzeit zwischen mindestens 83,70 Euro und höchstens 1.311,30 Euro frei gewählt werden; im nächsten Jahr dann zwischen 96,72 Euro und 1.357,80 Euro. Stichtag für freiwillige Rentenbeiträge für das Jahr 2022 ist der 31. März 2023, bis dahin muss das Geld angewiesen sein. Wichtig ist, auf der Überweisung die Versicherungsnummer, den Verwendungszweck „freiwillige Beiträge“ und den Zeitraum anzugeben, für den eingezahlt wird.
Mit freiwilligen Beiträgen lassen sich zum Beispiel Lücken im Versicherungskonto schließen oder die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Reha-Leistungen erfüllen. Auch wer bereits eine vorgezogene Altersrente erhält, kann bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge zahlen, um seine Rente zu erhöhen.
Ausführliche Informationen über die Möglichkeiten, Vorteile und Voraussetzungen einer freiwilligen Versicherung bietet die kostenlose Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“ unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main ist der größte Sozialversicherungsträger in Hessen. Sie betreut rund 2,4 Millionen Versicherte, 580.000 Rentnerinnen und Rentner sowie über 115.000 Arbeitgeber. Bei Fragen rund um Rente, Rehabilitation und Prävention sowie Altersvorsorge ist sie die regionale Ansprechpartnerin in Hessen.
Frankfurt am Main, 9. Dezember 2022

Astrid Morchat
Pressesprecherin
Deutsche Rentenversicherung Hessen
Städelstraße 28, 60596 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 60521025
Telefax: (069) 60521036
E-Mail: pressestelle@drv-hessen.de
www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de

Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Hessen



Keine Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten

FRANKFURT AM MAIN. Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wird zum 1. Januar 2023 aufgehoben. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit.
Frührentnerinnen und Frührentner hatten bislang eine so genannte Hinzuverdienstgrenze zu berücksichtigen. Bei den Altersrenten gibt es nun grundsätzlich keine Begrenzung des anrechnungsfreien Hinzuverdienstes mehr. Durch die neue Regelung sollen die Versicherten eine noch größere Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand erhalten.
Die Hinzuverdienstgrenzen bei den Erwerbsminderungsrenten richten sich ab 2023 nach der Lohnentwicklung und werden jährlich angepasst. Hier ist auch der zeitliche Umfang der Tätigkeit zu beachten.
Aufgrund der Neuregelungen können erwerbsgeminderte Rentnerinnen und Rentner innerhalb ihres Leistungsvermögens einen höheren Hinzuverdienst erzielen. Dadurch soll eine Brücke zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gebaut werden.
Weitere Informationen unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main betreut rund 2,4 Millionen Versicherte, 580.000 Rentnerinnen und Rentner sowie über 115.000 Arbeitgeber. Sie ist der Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Altersvorsorge und Rehabilitation.
Frankfurt am Main, 22. Dezember 2022

Astrid Morchat
Pressesprecherin
Deutsche Rentenversicherung Hessen
Städelstraße 28, 60596 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 60521025
Telefax: (069) 60521036
E-Mail: pressestelle@drv-hessen.de
www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de

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Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Hessen



Wichtiges Dokument für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger: der Sozialversicherungsausweis
FRANKFURT AM MAIN.

Viele junge Menschen starten zurzeit in ihr Berufsleben. Mit der Aufnahme der ersten Beschäftigung erhalten Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger einen Sozialversicherungsausweis. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen weist darauf hin, dass der Sozialversicherungsausweis wie der Personalausweis ein wichtiges Dokument ist und sorgfältig aufbewahrt werden sollte.
Die im Ausweis enthaltene Sozialversicherungsnummer ist wesentlich im Kontakt mit der Rentenversicherung, der Krankenkasse oder der Bundesagentur für Arbeit. Sie bleibt das ganze Leben über gleich, auch wenn sich Wohnort, Name und anderes ändern.
Das Dokument enthält den Vor- und Nachnamen und in der Versicherungsnummer das Geburtsdatum. Ein Beispiel: Das Geburtsdatum 15. August 2003 findet sich in der Mitte der Versicherungsnummer 12 150803 M 124. Wenn die persönlichen Daten fehlerhaft sind, sollten sie berichtigt werden.
Geht der Ausweis verloren oder wird er beschädigt, kann er kostenlos bei der Krankenkasse oder auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung unter https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb neu beantragt werden.
Ein Video zum Sozialversicherungsausweis sowie weitere Informationen für junge Menschen gibt es unter www.rentenblicker.de, dem Jugendportal der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main ist der größte Sozialversicherungsträger in Hessen. Sie betreut rund 2,4 Millionen Versicherte, 580.000 Rentnerinnen und Rentner sowie über 115.000 Arbeitgeber. Bei Fragen rund um Rente, Rehabilitation und Prävention sowie Altersvorsorge ist sie die regionale Ansprechpartnerin in Hessen.
Frankfurt am Main, 4. August 2022

Astrid Morchat
Pressesprecherin
Deutsche Rentenversicherung Hessen
Städelstraße 28, 60596 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 60521025
Telefax: (069) 60521036
E-Mail: pressestelle@drv-hessen.de
www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de

 

Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Hessen
 

Brutto für netto im Ferienjob
FRANKFURT AM MAIN. Viele Schülerinnen und Schüler nutzen die Sommerferien, um mit einem Ferienjob ihr Taschengeld aufzubessern. Damit brutto für netto im Geldbeutel landet, muss der Ferienjob auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr befristet sein. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Hessen hin.
So genannte kurzfristige Beschäftigungen sind – auch für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber – frei von Sozialabgaben. Dabei spielt die Höhe des Verdienstes keine Rolle. Allerdings ist zu beachten, dass mehrere Jobs dieser Art während eines Kalenderjahres zusammengerechnet werden. Das heißt, wer durch mehrere Aushilfejobs länger als drei Monate oder mehr als 70 Arbeitstage arbeitet, wird sozialversicherungspflichtig. Die Sozialabgaben sind dann auf den gesamten Verdienst eines Kalenderjahres zu zahlen.
Dass länger andauernde Nebenjobs der Versicherungspflicht unterliegen, klingt zunächst ungünstig. Aus rentenrechtlicher Sicht ist es jedoch langfristig gesehen von Vorteil, so die Deutsche Rentenversicherung Hessen. Wer Pflichtbeiträge zahlt, erwirbt rentensteigernde Ansprüche.
Weitere Informationen gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de oder www.rentenblicker.de, dem Jugendportal der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main ist der größte Sozialversicherungsträger in Hessen. Sie betreut rund 2,4 Millionen Versicherte, 580.000 Rentnerinnen und Rentner sowie über 115.000 Arbeitgeber. Bei Fragen rund um Rente, Rehabilitation und Prävention sowie Altersvorsorge ist sie die regionale Ansprechpartnerin in Hessen.
Frankfurt am Main, 22. Juli 2022

Astrid Morchat
Pressesprecherin
Deutsche Rentenversicherung Hessen
Städelstraße 28, 60596 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 60521025
Telefax: (069) 60521036
E-Mail: pressestelle@drv-hessen.de
www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de

 

Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Hessen



Hilfe bei der Steuererklärung:
Deutsche Rentenversicherung Hessen unterstützt Rentnerinnen und Rentner

FRANKFURT AM MAIN. Zum 31. Juli eines Jahres sind viele Rentnerinnen und Rentner verpflichtet, beim Finanzamt eine Steuererklärung einzureichen.

Die Deutsche Rentenversicherung Hessen stellt auf Wunsch eine Bescheinigung aus, die beim Ausfüllen der Steuervordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand“ hilft. Die Bescheinigung enthält alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen dieser Vordrucke die Beträge einzutragen sind.

Die Bescheinigung für das Finanzamt kann im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de unter Services > Online-Dienste oder am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Hessen unter 0800 1000 4800 angefordert werden.
Wer die Bescheinigung einmal beantragt hat, erhält sie fortan jährlich automatisch zugesandt.

Weiterführende Informationen bietet die kostenlose Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“. Sie ist im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de abrufbar.

 

Steuererklärung leicht gemacht:
Deutsche Rentenversicherung Hessen unterstützt Rentnerinnen und Rentner bei der Steuererklärung

FRANKFURT AM MAIN. Zum 31. Mai eines Jahres sind viele Rentnerinnen und Rentner verpflichtet, beim Finanzamt eine Steuererklärung einzureichen.

Damit das Finanzamt den steuerpflichtigen Anteil der gesetzlichen Rente korrekt ermitteln kann, müssen die Rentnerinnen und Rentner ihrer Steuererklärung die ausgefüllten Steuervordrucke „Anlage R“ (Renten und andere Leistungen) und „Anlage Vorsorgeaufwand“ beifügen.

Hier hilft die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit einem besonderen Service. Sie stellt auf Anfrage eine Bescheinigung aus, die den Betrag der gezahlten Rente nennt und erklärt, in welche Zeilen der Vordrucke die Werte eingetragen werden müssen.

Die Bescheinigung für das Finanzamt kann im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de unter Services > Online-Dienste oder am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Hessen unter 0800 1000 480 12 angefordert werden. Wer die Bescheinigung einmal beantragt hat, erhält sie fortan jährlich automatisch zugesandt.

Weiterführende Informationen bietet die kostenlose Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“. Sie ist im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de abrufbar.

Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main betreut rund 2,2 Millionen Versicherte, 578.200 Rentnerinnen und Rentner sowie über 100.000 Arbeitgeber. Sie ist der Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Altersvorsorge und Rehabilitation.

Frankfurt am Main, 30. April 2018
Nr. 23/2018

Astrid Morchat
Pressesprecherin

Deutsche Rentenversicherung
Hessen

Städelstraße 28, 60596 Frankfurt
Ansprechpartnerin: Astrid Morchat
Telefon: (069) 60521025
Telefax: (069) 60521036

Mail: pressestelle@drv-hessen.de
www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de

Renteninformationen für Jugendliche

 

In dem Jugendportal www.rentenblicker.de erklärt die Deutsche Rentenversicherung jungen Menschen die Altersvorsorge. Schüler im Ferienjob, Auszubildende, junge Eltern oder Jugendliche im Freiwilligendienst finden hier lebensnahe Informationen zur Rentenversicherung.



Nächster Markt am

08.04.2023

von 10.00 -14.00 Uhr auf dem oberen Marktplatz

Stadtverwaltung Kirtorf
Neustädter Str. 10-12
36320 Kirtorf

Telefon: +49 6635 180

Telefax: +49 6635 1815

E-Mail:  webmaster@stadt-kirtorf.de

info@stadt-kirtorf.de-mail.de

Öffnungszeiten Stadtverwaltung

Montag: 09.00 - 12.00 Uhr + 13.00 -18.00 Uhr

Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch: 09.00 - 12.00

Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 07.00 - 12.00 Uhr

 

 

KFZ-Zulassung nur nach telef.  Terminvereinbarung unter 06635-1825 und 1826.

 

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