Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV Hessen wegen Corona-Pandemie ab 17. März 2020
geschlossen
FRANKFURT AM MAIN. Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, werden die Auskunfts- und Beratungsstellen, die Dienststellen sowie der
Sozialmedizinische Dienst und die Ärztlichen Untersuchungsstellen der DRV Hessen für den Besucherverkehr ab Dienstag, 17. März 2020, bis auf weiteres geschlossen.
Unsere Versichertenältesten sind aufgefordert, ebenfalls keine persönlichen Beratungen durchzuführen.
Für Fragen rund um die Themen Rente, Altersvorsorge, Prävention und Rehabilitation steht Ihnen das kostenlose Servicetelefon unter 0800 1000 480 12 zur
Verfügung. Soweit möglich werden wir unseren Serviceauftrag telefonisch erfüllen.
Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, können Sie dies auch auf elektronischem Weg über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung auf
www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de tun.
Besuchsverbot in den Reha-Kliniken
In den Rehabilitationskliniken der DRV Hessen werden grundsätzlich bis auf weiteres keine Rehabilitanden mehr aufgenommen. Wer bereits einen Anreisetermin
erhalten hat, wird von der Klinik kontaktiert. Zudem besteht ab sofort ein Besuchsverbot für die Reha-Kliniken. Heimfahrten während der Rehabilitation sind nicht möglich.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main betreut rund 2,3 Millionen Versicherte,
578.300 Rentnerinnen und Rentner sowie über 115.000 Arbeitgeber. Sie ist der Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Altersvorsorge und Rehabilitation.
Frankfurt am Main, 16. März 2020
Astrid Morchat
Pressesprecherin
Deutsche Rentenversicherung Hessen
Städelstraße 28, 60596 Frankfurt
Ansprechpartnerin: Astrid Morchat
Telefon: (069) 60521025
Telefax: (069) 60521036
Mail: pressestelle@drv-hessen.de
www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de
Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung
Hessen
Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Hessen
Rentenanpassungsmitteilung mit neuem Rentenausweis
FRANKFURT AM MAIN. Zum 1. Juli 2018 erhalten die Rentnerinnen und Rentner in den alten Bundesländern eine Rentenerhöhung
von 3,22 Prozent, in den neuen Bundesländern von 3,37 Prozent. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 8. Juni 2018 beschlossen.
Die Rentnerinnen und Rentner werden mit der Rentenanpassungsmitteilung über die Höhe der Anpassung informiert. Der
Versand der Anpassungsmitteilungen und die Auszahlung der Renten erfolgt durch den Renten Service der Deutschen Post AG.
Mit der Rentenanpassungsmitteilung erhalten die Rentnerinnen und Rentner erstmals den neuen folienverstärkten Rentenausweis
im Scheckkartenformat. Er lässt sich leicht aus dem Schreiben herauslösen. Rentnerinnen und Rentner brauchen in vielen Fällen einen Ausweis, um Vergünstigungen zu erhalten - etwa bei kulturellen
Veranstaltungen oder im öffentlichen Nahverkehr.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen weist darauf hin, dass die Erhöhung bei den Rentnerinnen und Rentnern zu
unterschiedlichen Zeiten ankommt. Wenn die Rente im April 2004 oder später begonnen hat, wird sie am Ende des jeweiligen Monats gezahlt. Die erhöhte Rente wird in diesen Fällen erstmals Ende Juli auf
dem Konto der Rentnerinnen und Rentner sein. Wer bis März 2004 Rentnerin oder Rentner wurde, erhält die Zahlung im Voraus. Die Rente für Juli wird dann Ende Juni ausgezahlt.
Steuererklärung leicht gemacht:
Deutsche Rentenversicherung Hessen unterstützt Rentnerinnen und Rentner bei der
Steuererklärung
FRANKFURT AM MAIN. Zum 31. Mai eines Jahres sind viele Rentnerinnen und Rentner verpflichtet, beim Finanzamt eine
Steuererklärung einzureichen.
Damit das Finanzamt den steuerpflichtigen Anteil der gesetzlichen Rente korrekt ermitteln kann, müssen die Rentnerinnen und
Rentner ihrer Steuererklärung die ausgefüllten Steuervordrucke „Anlage R“ (Renten und andere Leistungen) und „Anlage Vorsorgeaufwand“ beifügen.
Hier hilft die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit einem besonderen Service. Sie stellt auf Anfrage eine Bescheinigung
aus, die den Betrag der gezahlten Rente nennt und erklärt, in welche Zeilen der Vordrucke die Werte eingetragen werden müssen.
Die Bescheinigung für das Finanzamt kann im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de unter Services > Online-Dienste oder am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Hessen unter 0800 1000 480 12
angefordert werden. Wer die Bescheinigung einmal beantragt hat, erhält sie fortan jährlich automatisch zugesandt.
Weiterführende Informationen bietet die kostenlose Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“. Sie
ist im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de abrufbar.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main betreut rund 2,2 Millionen Versicherte,
578.200 Rentnerinnen und Rentner sowie über 100.000 Arbeitgeber. Sie ist der Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Altersvorsorge und Rehabilitation.
Frankfurt am Main, 30. April 2018
Nr. 23/2018
Astrid Morchat
Pressesprecherin
Deutsche Rentenversicherung
Hessen
Städelstraße 28, 60596 Frankfurt
Ansprechpartnerin: Astrid Morchat
Telefon: (069) 60521025
Telefax: (069) 60521036
Mail: pressestelle@drv-hessen.de
www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de