Kinderreisepass
Ein Kinderreisepass kann jederzeit ausgestellt werden, das Kind muss kein Mindestalter haben. Kinderreisepässe werden für eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ausgestellt. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung, aber immer nur für ein Jahr. Die Verlängerung muss vor dem Ablaufdatum erfolgen.
Vor Antritt einer Reise sollten sich Eltern vergewissern, ob der Staat, in den die Familie einreisen möchte, den Kinderreisepass akzeptiert. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite.
Der Kinderreisepass wird bei Vorsprache der Eltern ausgestellt. Kann nur ein Elternteil persönlich erscheinen, ist durch den anderen sorgeberechtigten Elternteil eine Einverständniserklärung auszufüllen. Eine Einverständniserklärung stellen wir Ihnen weiter unten zum Download bereit.
Ab dem 10. Lebensjahr ist persönliche Vorsprache des Kindes aufgrund der zu leistenden Unterschrift zwingend erforderlich.
Für die Beantragung eines Kinderreisepasses müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
Anforderungen an das Lichtbild (siehe Fotomustertafel am Ende des Textes)
Welche Gebühren fallen an?
13,00 |
Euro |
Neuausstellung |
6,00 |
Euro |
Änderung/ Verlängerung |
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Das Beantragen des Kinderreisepasses dauert beim Einwohnermeldeamt nur einige Minuten. Der Kinderreisepass wird meistens direkt ausgestellt.