Kinderreisepass

Allgemeine Informationen

Ein Kinderreisepass kann jederzeit ausgestellt werden, das Kind muss kein Mindestalter haben. Kinderreisepässe werden für eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ausgestellt. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung, aber immer nur für ein Jahr. Die Verlängerung muss vor dem Ablaufdatum erfolgen.

Vor Antritt einer Reise sollten sich Eltern vergewissern, ob der Staat, in den die Familie einreisen möchte, den Kinderreisepass akzeptiert. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite.

 
Voraussetzungen

Der Kinderreisepass wird bei Vorsprache der Eltern ausgestellt. Kann nur ein Elternteil persönlich erscheinen, ist durch den anderen sorgeberechtigten Elternteil eine Einverständniserklärung auszufüllen. Eine Einverständniserklärung stellen wir Ihnen weiter unten zum Download bereit.

Ab dem 10. Lebensjahr ist persönliche Vorsprache des Kindes aufgrund der zu leistenden Unterschrift zwingend erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung eines Kinderreisepasses müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • Und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität des Minderjährigen
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
  • Einverständniserklärung der Eltern

Anforderungen an das Lichtbild (siehe Fotomustertafel am Ende des Textes)

  • aktuelle Aufnahme
  • Frontalaufnahme, kein Halbprofil-Bild
  • das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein
  • es dürfen keine weiteren Personen oder Gegenstände auf dem Bild abgebildet sein

 

Welche Gebühren fallen an?

13,00

Euro

Neuausstellung

6,00

Euro

Änderung/ Verlängerung

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.

 

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC Karten Zahlung
Bearbeitungsdauer

Das Beantragen des Kinderreisepasses dauert beim Einwohnermeldeamt nur einige Minuten. Der Kinderreisepass wird meistens direkt ausgestellt.

 

Was sollte ich sonst noch wissen?

 

  • Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses ist ausschließlich vor Ablauf dieser Gültigkeitsdauer zulässig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. In diesen Fällen muss eine Neuausstellung erfolgen.
  • Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren werden elektronische Reisepässe ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern können auch für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren elektronische Reisepässe und Personalausweise ausgestellt werden.
Einverständniserklärung der Eltern für die Ausstellung eines Ausweises/Passes
Einverständniserklärung Eltern Ausstell[...]
PDF-Dokument [71.6 KB]
Fotomustertafel
ePass_Fotomustertafel_de.pdf
PDF-Dokument [565.0 KB]

Nächster Markt am

13.05.2023

von 10.00 -14.00 Uhr auf dem oberen Marktplatz

Stadtverwaltung Kirtorf
Neustädter Str. 10-12
36320 Kirtorf

Telefon: +49 6635 180

Telefax: +49 6635 1815

E-Mail:  webmaster@stadt-kirtorf.de

info@stadt-kirtorf.de-mail.de

Öffnungszeiten Stadtverwaltung

Montag: 09.00 - 12.00 Uhr + 13.00 -18.00 Uhr

Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch: 09.00 - 12.00

Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 07.00 - 12.00 Uhr

 

 

KFZ-Zulassung nur nach telef.  Terminvereinbarung unter 06635-1825 und 1826.

 

Druckversion | Sitemap
© Stadtverwaltung Kirtorf