Führungszeugnis
Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Zentralregister enthaltene Angaben. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, wie gerichtlich angeordnete Sperren der
Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit, gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind,
sein.
In ein Führungszeugnis werden jedoch nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses.
Es gibt 2 Arten:
Beide Arten werden auf Antrag als erweitertes Führungszeugnis (mit erweitertem Inhalt) erteilt, wenn dies in einer gesetzlichen Bestimmung vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis für die
Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des achten Buches Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen, können Sie auch ein Europäisches Führungszeugnis
beantragen. In diesem Fall wird Ihr Herkunftsmitgliedstaat um Mitteilung über Eintragungen im dortigen Strafregister gebeten. Die mitgeteilten Eintragungen werden vollständig und in der übermittelten
Sprache in Ihr Führungszeugnis aufgenommen.
Ein Führungszeugnis kann jederman beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Hat die/der Betroffene eine/n gesetzliche/n Vertreter/in, so ist auch diese/r antragsberechtigt. Der Antrag kann
nicht durch eine/n Dritte/n gestellt werden.
Führungszeugnisse können sowohl bei der Meldebehörde des Haupt- als auch des Nebenwohnsitzes beantragt werden.
Neben der persönlichen Antragstellung bei der Meldebehörde kann das Führungszeunis auch schriftlich beantragt werden. In diesem Fall sind dem formlosen Anschreiben an das Einwohnermeldeamt auch die Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname(n), Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben. Die Unterschrift auf dem Antragschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Soweit nicht bereits aus der Beglaubigung der Unterschrift ersichtlich, muss die Richtigkeit der Daten nachgewiesen werden. Es wird empfohlen, sich vor einer ggfs. erforderlichen schriftlichen Antragstellung mit der zuständigen Meldebehörde – auch wegen der Gebührenbegleichung – in Verbindung zu setzen.
Das Führungszeugnis kann darüber hinaus auch über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden.
s. Führungszeugnis im Onlineverfahren beantragen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gebühren entstehen in Höhe von 13,00 Euro bzw. für das Europäische Führungszeugnis in Höhe von 17,00 Euro. Diese sind bei der Beantragung zu entrichten.