Aufenthalts- / Meldebescheinigung
Eine Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung kann im Meldeamt ausgestellt werden.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, d.h., sie beinhaltet lediglich, wer, wo gemeldet ist. Einzelheiten wie zum Beispiel Konfession oder Familienstand werden nicht aufgeführt. Bescheinigungen für andere Personen können nur der betreffenden Person selbst schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Eine Aufenthaltsbescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten eine Aufenthaltsbescheinigung vorlegen. Sie enthält im Gegensatz zur reinen Meldebestätigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit
Aufenthalts- oder Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen. Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass und ggf. eine Vollmacht mitbringen.
Die Gebühr für eine Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung beträgt 10,00 Euro.
Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke sowie Haushaltsbescheinigungen für die Kindergeldkasse sind gebührenfrei.