Anmeldung
Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015 haben sich die Voraussetzungen für die Anmeldung einer Wohnung in Teilen verändert.
Wenn Sie eine Wohnung in Kirtorf beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Die Größe und Beschaffenheit der Wohnung bzw. die Dauer des voraussichtlichen Wohnens haben keinen Einfluss auf die Meldepflicht. Die persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bei Familien reicht die Vorsprache eines/einer Meldepflichtigen. Allerdings sind die Ausweise bzw. Pässe aller anzumeldenden Personen mitzubringen. Vor allem die Vorlage der Personalausweise ist wegen einer Anschriftenänderung wichtig. Bei Kindern, die noch keinen Pass haben, reicht die Vorlage der Geburtsurkunde.
Bei der Anmeldung ist außerdem eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorzulegen. Der Mietvertrag reicht nicht aus, da er in den meisten Fällen nicht alle benötigten Informationen enthält.
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