Anmeldung

 

 

Allgemeine Informationen

Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015 haben sich die Voraussetzungen für die Anmeldung einer Wohnung in Teilen verändert.

Wenn Sie eine Wohnung in Kirtorf beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Die Größe und Beschaffenheit der Wohnung bzw. die Dauer des voraussichtlichen Wohnens haben keinen Einfluss auf die Meldepflicht. Die persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bei Familien reicht die Vorsprache eines/einer Meldepflichtigen. Allerdings sind die Ausweise bzw. Pässe aller anzumeldenden Personen mitzubringen. Vor allem die Vorlage der Personalausweise ist wegen einer Anschriftenänderung wichtig. Bei Kindern, die noch keinen Pass haben, reicht die Vorlage der Geburtsurkunde.

Bei der Anmeldung ist außerdem eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorzulegen. Der Mietvertrag reicht nicht aus, da er in den meisten Fällen nicht alle benötigten Informationen enthält.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben 
  • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden bei betreuten Personen benötigt:
  •  schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
  •  Personen, die nicht selbst erscheinen können:
  • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
  • Ggf. Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

 

Nächster Markt am

08.04.2023

von 10.00 -14.00 Uhr auf dem oberen Marktplatz

Stadtverwaltung Kirtorf
Neustädter Str. 10-12
36320 Kirtorf

Telefon: +49 6635 180

Telefax: +49 6635 1815

E-Mail:  webmaster@stadt-kirtorf.de

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Öffnungszeiten Stadtverwaltung

Montag: 09.00 - 12.00 Uhr + 13.00 -18.00 Uhr

Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch: 09.00 - 12.00

Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 07.00 - 12.00 Uhr

 

 

KFZ-Zulassung nur nach telef.  Terminvereinbarung unter 06635-1825 und 1826.

 

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