Abmeldung
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung kann frühestens eine Woche vor Auszug erfolgen. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland wegziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben.
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands müssen Sie sich lediglich bei der Meldebehörde der neuen Stadt/Gemeinde innerhalb einer Woche anmelden. Diese informiert dann im Rahmen eines
Rückmeldeverfahrens die Meldebehörde der Wegzugsgemeinde.
Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, müssen Sie diese Wohnung bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes abmelden.
Wenn Sie den Wohnungsstatus (Hauptwohnung, Nebenwohnung) ändern wollen, müssen Sie dies gegenüber Ihrer Meldebehörde erklären. Die Änderung (z.B. bisherige Nebenwohnung soll nun Hauptwohnung werden
und die bisherige Hauptwohnung jetzt Nebenwohnung) kann auch der für eine Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde zur Weiterleitung an die zuständige Meldebehörde mitgeteilt werden.