Städtische Bauplätze
Die nachfolgend aufgeführten Bauplätze sind im Besitz der Stadt Kirtorf und können käuflich erworben werden.
Ansprechpartner: Bürgermeister Ulrich Künz, Tel.: 06635-1830
e-Mail: kuenz@stadt-kirtorf.de
Stadtteil Kirtorf
Straße: Auf der Dreispitz
Flur: 13
Flurstück: 214
Fläche: ca. 742 m2
Baurecht: Bebauungsplan
„Hinter den Zäunen II"
GRZ / GFZ: 0,4 / 0,4 Max. Wohneinheiten: 1
Maßnahmen:
Das Grundstück ist Teil eines „Allgemeinen Wohngebietes" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hinter den Zäunen II". Das Grundstück ist über die „Schulstraße" und die Straße „Auf der Dreispitz" erschlossen. Es ist eine eingeschossige offene Bauweise zulässig. Es auf dem Grundstück eine Wohneinheit in Form eines Einfamilienhauses geschaffen werden.
Kirtorf, Auf der Dreispitz
Stadtteil Kirtorf
Straße: Rabenbornsweg
Flur: 13
Flurstück: 222
Fläche: ca. 846 m2
Baurecht: Bebauungsplan
„Hinter den Zäunen II"
GRZ / GFZ: 0,4 / 0,4 Max. Wohneinheiten: 1
Straße: Rabenbornsweg
Flur: 13
Flurstück: 223
Fläche: ca. 846 m2
Baurecht: Bebauungsplan
„Hinter den Zäunen II"
GRZ / GFZ: 0,4 / 0,4 Max. Wohneinheiten: 1
Maßnahmen:
Die Gründstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hinter den Zäunen II". Die Fläche ist als allgemeines Wohngebiet mit einer eingeschossigen, offenen Bauweise ausgewiesen. Die Erschließung und der Kanalanschluss der Grundstücke sind über den Rabenbornweg sicher gestellt. Bei der vorherrschenden Bebauung handelt es sich um aneinandergrenzende Doppelhaushälften. Dies lässt sich auch auf den vorliegenden Grundstücken realisieren.
Bauplätze Rabenbornsweg, Kirtorf
Stadtteil Gleimenhain
Straße: Liedweg
Flur: 1
Flurstück: 95/2
Fläche: ca. 790 m2
Baurecht: Bebauungsplan
„Westlich Schulweg 2.Änderung"
GRZ: 0,3 / GFZ: 0,4 zul. Vollgeschoss: 1 Max. Wohneinheiten: 1
Stadtteil Gleimenhain
Straße: Liedweg
Flur: 1
Flurstück: 95/3
Fläche: ca. 779 m2
Baurecht: Bebauungsplan
„Westlich Schulweg 2.Änderung"
GRZ: 0,3 / GFZ: 0,4 zul. Vollgeschoss: 1 Max. Wohneinheiten: 1
