Städtische Bauplätze

Die nachfolgend aufgeführten Bauplätze sind im Besitz der Stadt Kirtorf und können käuflich erworben werden.
Ansprechpartner: Bürgermeister Ulrich Künz, Tel.: 06635-1830
e-Mail: kuenz@stadt-kirtorf.de

Stadtteil Kirtorf

Straße: Auf der Dreispitz

Flur: 13

Flurstück: 214

Fläche: ca. 742 m2

Baurecht: Bebauungsplan

„Hinter den Zäunen II"

GRZ / GFZ: 0,4 / 0,4 Max. Wohneinheiten: 1

 

Maßnahmen:

Das Grundstück ist Teil eines „Allgemeinen Wohngebietes" im Geltungsbereich des Bebau­ungsplanes „Hinter den Zäunen II". Das Grundstück ist über die „Schulstraße" und die Straße „Auf der Dreispitz" erschlossen. Es ist eine eingeschossige offene Bauweise zulässig. Es auf dem Grundstück eine Wohneinheit in Form eines Einfamilienhauses geschaffen werden.



Kirtorf, Auf der Dreispitz

Stadtteil Kirtorf

Straße: Rabenbornsweg

Flur: 13

Flurstück: 222

Fläche: ca. 846 m2

Baurecht: Bebauungsplan

„Hinter den Zäunen II"

GRZ / GFZ: 0,4 / 0,4 Max. Wohneinheiten: 1

 

Straße: Rabenbornsweg

Flur: 13

Flurstück: 223

Fläche: ca. 846 m2

Baurecht: Bebauungsplan

„Hinter den Zäunen II"

GRZ / GFZ: 0,4 / 0,4 Max. Wohneinheiten: 1

 

Maßnahmen:

Die Gründstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hinter den Zäunen II". Die Fläche ist als allgemeines Wohngebiet mit einer eingeschossigen, offenen Bauweise ausgewie­sen. Die Erschließung und der Kanalanschluss der Grundstücke sind über den Rabenbornweg sicher gestellt. Bei der vorherrschenden Bebauung handelt es sich um aneinandergrenzende Doppelhaushälften. Dies lässt sich auch auf den vorliegenden Grundstücken  realisieren.



 

Bauplätze Rabenbornsweg, Kirtorf

Stadtteil Gleimenhain

Straße: Liedweg

Flur: 1

Flurstück: 95/2

Fläche: ca. 790 m2

Baurecht: Bebauungsplan

„Westlich Schulweg 2.Änderung"

GRZ: 0,3 / GFZ: 0,4   zul. Vollgeschoss: 1 Max. Wohneinheiten: 1

Stadtteil Gleimenhain

Straße: Liedweg

Flur: 1

Flurstück: 95/3

Fläche: ca. 779 m2

Baurecht: Bebauungsplan

„Westlich Schulweg 2.Änderung"

GRZ: 0,3 / GFZ: 0,4 zul. Vollgeschoss: 1 Max. Wohneinheiten: 1