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Die Trinkwasserversorgung der Stadt Kirtorf mit ihren Stadtteilen ist in 3 Verbundsysteme aufgeteilt und erfolgt durch den Eigenbetrieb Wasserversorgung-Schwimmbadbetrieb-Wohnungsbau
Verbund 1: Kirtorf und Lehrbach versorgt durch den Tiefbrunnen Kirtorf
Verbund 2: Ober-Gleen und Heimertshausen versorgt durch eine Oberflächenquelle
Verbund 3: Wahlen, Arnshain und Gleimenhain versorgt durch den Tiefbrunnen Wahlen
Änderungen zum 01.07.2010 u. 01.01.2011
§ 24 WVS, Abs. 3
(3) Die Gebühr beträgt ab 01.01.2011 pro m³ 2,00 EURO zuzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Absatz 5 wird neu hinzugefügt:
(5) Für die Bereitstellung der Wasserversorgungeinrichtungen wird ab 01.07.2010 für jedes angeschlossene Grundstück eine Grundgebühr erhoben. Die Grundgebühr beträgt je angeschlossenem Grundstück und je angefangenen Kalendermonat 1,80 EURO zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Änderungen der Wasserversorgungssatzung treten am 01.07.2010 und 01.01.2011 in Kraft.
Die gemäß der Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Wasseruntersuchungen werden vom Institut für Gewässerschutz MESOCOSM, Homberg/Ohm durchgeführt. Die letzte Überprüfung datiert vom 11.06.2010 und bestätigt, dass die untersuchten Parameter der verschiedenen Proben ohne Beanstandungen waren.
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