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Wasserversorgung der Stadt Kirtorf

Aufgrund des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Waschmittel-Gesetz) vom 20. August 1975, sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, einmal jährlich den Härtebereich des an die Verbraucher gelieferten Trinkwassers bekanntzugeben.


Wasserhärte in den
Versorgungsbereichen von Kirtorf

hier

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Die Trinkwasserversorgung der Stadt Kirtorf mit ihren Stadtteilen ist in 3 Verbundsysteme aufgeteilt und erfolgt durch den Eigenbetrieb
 Wasserversorgung-Schwimmbadbetrieb-Wohnungsbau

Verbund 1: Kirtorf und Lehrbach
versorgt durch den Tiefbrunnen Kirtorf

Verbund 2: Ober-Gleen und Heimertshausen
versorgt durch eine Oberflächenquelle

Verbund 3: Wahlen, Arnshain und Gleimenhain
versorgt durch den Tiefbrunnen Wahlen


Änderungen zum 01.07.2010 u. 01.01.2011
 

§ 24 WVS, Abs. 3

(3) Die Gebühr beträgt ab 01.01.2011 pro m³  2,00 EURO  zuzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Der  Absatz  5 wird  neu hinzugefügt:

(5) Für die Bereitstellung der Wasserversorgungeinrichtungen wird ab 01.07.2010 für jedes angeschlossene Grundstück eine Grundgebühr erhoben. Die Grundgebühr beträgt je angeschlossenem Grundstück und je angefangenen Kalendermonat 1,80 EURO  zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Änderungen der Wasserversorgungssatzung treten am 01.07.2010 und  01.01.2011 in Kraft.



Die gemäß der Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Wasseruntersuchungen werden vom Institut für Gewässerschutz MESOCOSM, Homberg/Ohm durchgeführt. Die letzte Überprüfung datiert vom 11.06.2010 und bestätigt, dass die untersuchten Parameter der verschiedenen Proben ohne Beanstandungen waren.
 

© Stadtverwaltung, Neustädter Str. 10-12, 36320 Kirtorf, Tel.: 06635-180

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