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Elterngeld
Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistung
• Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiv-Eltern und in Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades. Das Elterngeld ist also allen Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt nicht berufstätig waren. Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.
• Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des bisherigen Nettoerwerbseinkommens des erziehenden Elternteiles bis zu einem Höchstsatz von 1.800 Euro netto. Der Mindestbetrag des Elterngeldes ist 300 Euro.
Erziehungsgeld und Elternzeit
Erziehungsgeld und Elternzeit sind nicht nur für Mütter gedacht.
Die Hessische Landesregierung hat auf Bundesebene die Bemühungen, den Erziehungsurlaub zu erweitern und flexibler zu gestalten unterstützt. Nach der Neuregelung wird beiden Elternteilen ermöglicht, die Elternzeit gleichzeitig mit reduzierten Arbeitszeiten in Anspruch zu nehmen.
Elternzeit auch für Väter
Das Land Hessen setzt sich auch dafür ein, dass die Leistungen verbessert und die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auch für Väter erweitert und flexibilisiert werden.
Bei der Freistellung von der Arbeitsverpflichtung handelt es sich keinesfalls um Urlaub im Sinne von Freizeit, sondern um einen Zeitraum, der zur Erziehung und Betreuung von Kindern genutzt wird. Deshalb wurde der Begriff Erziehungsurlaub in Elternzeit umbenannt.
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